Gegner von CETA hatten es befürchtet oder erwartet: das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer „Einstweiligen Verfügung“ gegen CETA abgelehnt.
Somit kann jetzt CETA vorläufig angewendet werden, jedenfalls in engem Rahmen. Die Teile des Vertrages, die nach Ansicht des Gerichtes nur die EU etwas angehen, können vorläufig, auch ohne Einwilligung der Länder, in Kraft treten. Immerhin legte das Gericht fest, dass das Ganze nur unter der Vorraussetzung ginge, dass man hinterher wieder aus dem Vertrag ausscheiden könne, sollte der Bundestag diesem Vertrag nicht zustimmen.
Dass wir es nicht erreicht haben, schon jetzt CETA zu stoppen, ist zwar eine Niederlage, aber wir machen weiter. Hinfallen können wir, aber wir bleiben nicht liegen.  -Joachim F. Gogoll-